Rechtsanwältin Brachmann erwirbt Fachanwaltstitel für Erbrecht Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner ersten Entscheidung zur Betriebsschließungsversicherung Stellung bezogen und einen Anspruch gegen die Versicherung abgelehnt. Nach unverschuldeten Unfällen sollte man das Angebot der gegnerischen Versicherung zur Schadensregulierung ignorieren. Inzwischen sind vom Dieselskandal neben VW auch Fahrzeuge von vielen anderen Herstellern betroffen. Die betroffenen Fahrzeuge können die Emissionswerte auf dem technischen Prüfstand einhalten, im normalen Verkehr werden die gesetzlichen Abgasgrenzwerte jedoch überschritten. Das Kraftfahrtbundesamt überwacht bzw. ordnet daher die Rückrufe der betroffenen Fahrzeuge an. Bei Inanspruchnahme einer Ausfallversicherung kann es gerade jetzt relativ schnell zu einer Antwort der Versicherung mit einer Ablehnung kommen. Die Begründung ist im Prinzip in allen Fällen gleich. Es wird darauf verwiesen, dass das Risiko „neuartiges Coronavirus“ nicht versichert sei. Dabei wird auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen verwiesen und insbesondere behauptet, dass in den dort oftmals aufgezählten Krankheiten und Krankheitserregern das neuartige Coronavirus nicht enthalten ist. Einige Versicherer gehen hier dazu über, pauschale Abfindungsangebote zu unterbreiten. Holen Sie sich Rat – es geht um Ihre Existenz. Ein kurioser Fall aus Wien schlägt hohe Wellen: Ein Mieter in Wien sah einem Artikel der ZEIT zufolge seine Privatsphäre durch die Anbringung seines Namens auf dem Klingelschild des Mietshauses in Verbindung mit der Wohnungsnummer nicht ausreichend geschützt und verwies insbesondere auf die Datenschutzgrundverordnung (DSG-VO). Die Hausverwaltung legte die Angelegenheit der Stadt Wien vor. Überraschend gab die Stadt dem Mieter recht. Die Klingelschilder müssen ausgetauscht werden. Die DAZ suggeriert in ihren Rundschreiben eine Verpflichtung zur Meldung von Firmendaten aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Eine solche Meldepflicht für Firmen existiert jedoch nicht. Vielmehr sollen Firmen durch Rundschreiben der DAZ zu einem teuren Vertragsabschluss mit dieser überredet werden. Derzeit kündigen Bausparkassen wieder vermehrt Bausparverträge. Betroffen hiervon sind insbesondere ältere Verträge, in denen ein hoher Zinssatz festgelegt ist. Doch wann können Bausparkassen Bausparverträge kündigen? Und der alte Gaul bewegt sich doch – Neues im Abgasskandal Insolvenzverfahren über das Vermögen der GENO Wohnbaugenossenschaft eG eröffnet.Fachanwältin für Erbrecht
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