Insolvenz- und Anfechtungsrecht
Auf diesem Rechtsgebiet beraten wir sowohl Schuldner (Verbraucher und ehemals Selbständige, Unternehmen) als auch Gläubiger.
Schuldner beraten wir insbesondere in den folgenden Bereichen:
- Beratung mit dem Ziel der Vermeidung eines Insolvenzverfahrens
- Durchführung außergerichtlicher Schuldenbereinigungspläne
- Verhandlungen mit Gläubigern mit dem Ziel der Vermeidung eines Insolvenzverfahrens, gerichtet auf den Abschluss eines Sanierungsvergleichs
- Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Begleitung und Beratung während des Insolvenzverfahrens und des Restschuldbefreiungsverfahrens
- Abwehr von Restschuldbefreiungsversagungsanträgen durch Gläubiger
- Arbeitsrecht in der Insolvenz
- Mietrecht in der Insolvenz
- Beratung des Geschäftsführers einer GmbH, insbesondere im Hinblick auf die Insolvenzantragspflicht, die weiteren Pflichten des Geschäftsführers und die Geschäftsführerhaftung
- Haftung des faktischen Geschäftsführers
Gläubiger beraten wir insbesondere in den folgenden Bereichen:
- Stellung eines Insolvenzantrages gegen den Schuldner
- Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
- Prüfung und Abwehr von Anfechtungsansprüchen des Insolvenzverwalters
- Werkvertragsrecht in der Insolvenz
- Mietrecht in der Insolvenz
- Kaufrecht in der Insolvenz
- Arbeitsrecht in der Insolvenz
- Abwicklung schwebender Rechtsgeschäfte,
- Überwachung des Schuldners im Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren
- Durchsetzung der Absonderungs- und Aussonderungsrechte im Insolvenzverfahren
- Beratung im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens, z. B. über die Möglichkeit anfechtungsresistenter Vollstreckungsmaßnahmen
Wir beraten Sie stets individuell und suchen mit Ihnen gemeinsam nach der für Sie optimalen Lösung.
Sprechen Sie uns an – unsere Spezialisten stehen Ihnen gerne zur Verfügung.