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Streaming: EuGH stärkt Urheberrechte

EuGH, Urteil vom 26.04.2017 – C-527/15

Das Streamen urheberrechtlich geschützter Werke galt bislang als rechtliche Grauzone. Der Nutzer eines Streamingangebots hatte - selbst beim Zurverfügungstellen des Inhalts ohne die notwendige Erlaubnis des Rechteinhabers - wenig bis gar nichts zu befürchten. Dies könnte sich durch eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nunmehr ändern.

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Konkludente Be­schaffenheits­vereinbarung bei Angabe der Wohnfläche im Makler-Exposé

Beschluss des Bundesgerichtshof (BGH) vom 19.01.2012, Az.: V ZR 141/11

In der Angabe einer Wohnfläche in dem Exposé eines Immobilienmaklers kann eine konkludente Be­schaffenheits­vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer eines Grundstücks liegen. Weicht die tatsächliche Wohnfläche von der in dem Exposé angegebenen Fläche ab, so kann dies trotz Ausschlusses der Gewährleistung eine Kaufpreisminderung rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

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Verspätete WEG-Abrechnung – kann der Vermieter einer Eigentumswohnung Betriebs­kosten­nachforderungen geltend machen?

Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27.01.2017, Az.: VIII ZR 249/15

Der BGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Vermieter einer Eigentumswohnung, auch noch nach Ablauf der Jahresfrist des § 556 Absatz 3 Satz 2 BGB für die Abrechnung über die Betriebskosten eine Nachforderung geltend machen kann, wenn der WEG-Verwalter verspätet abgerechnet hat.

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Kein Beweis der Markennutzung innerhalb der Schonfrist erforderlich

EuGH, Urteil vom 21.12.2016, C-654/15

Im Markenrecht steht dem Inhaber einer Marke ein ausschließliches Recht an derselben zu. Dritten ist es daher u.a. verboten, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr, ein identisches Zeichen zu benutzen oder ein Zeichen zu benutzten, welches mit der geschützten Marke verwechselt werden kann. Wird gegen dieses Verbot verstoßen, kann der Markeninhaber den Verwender auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür war bisher, dass die Marke innerhalb der letzten 5 Jahre ernsthaft benutzt worden ist, sofern die Marke seit mindestens 5 Jahre eingetragen war.

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Vergleich sieht Recht zum vorzeitigen Ausscheiden vor: Ausübung des Rechts bedarf der Schriftform – Telefax reicht nicht

Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom 17.12.2015, Az.: 6 AZR 709/14

Sieht ein Vergleich vor, dass ein Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Unternehmen ausscheiden kann, bedarf eine darauf gerichtete Erklärung des Arbeitnehmers der Schriftform gemäß § 623 BGB. Eine Übermittlung per Telefax genügt nicht. Die Erklärung zum vorzeitigen Ausscheiden stellt eine Kündigung dar. Dies hat das BAG entschieden.

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Eigenbedarfskündigung auch für Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) möglich

Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom 14.12.2016, Az.: VIII ZR 232/15

Die Klägerin in diesem Fall ist eine im Jahr 1991 gegründete, aus vier Gesellschaftern bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die das Anwesen mit einem bestehenden Wohnraummietverhältnis mit den Beklagten als Mieter im Gründungsjahr erworben hat. Nach Erwerb begann die Klägerin mit der Sanierung des Anwesens und der Aufteilung der Wohnungen, wobei einige inzwischen verkauft wurden. Die Wohnung der Beklagten ist die letzte Wohnung, die noch nicht saniert ist. Im September 2013 kündigte die Klägerin das Mietverhältnis und begründete dies mit Eigenbedarf der Tochter eines der Gesellschafter.

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Reservierungsgebühr eines Immobilienmaklers stellt unangemessene Benachteiligung der Kaufinteressenten dar

Landgericht (LG) Berlin, Urteil vom 08.11.2016, Az.: 15 O 152/16

Verlangt ein Immobilienmakler durch eine AGB-Klausel für die Reservierung einer Immobilie eine Gebühr, so werden dadurch die Kaufinteressenten unangemessen benachteiligt im Sinne von § 307 BGB, wenn sich aus der entgeltlichen Reservierungs­vereinbarung für den Kaufinteressenten keine nennenswerten Vorteile ergeben.

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Patientenverfügung: BGH ändert seine bisherige Rechtsprechung

Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen (BGH, Beschluss vom 06.07.2016, Az. XII ZB 61/16)

Die pauschale Formulierung, auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichten zu wollen, ist unwirksam.

Die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung müssen sich auf konkrete Behandlungsmaßnahmen beziehen und dürfen sich nicht auf allgemein formulierte Erklärungen beschränken.

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