Verkehrsrecht
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Vereinbaren Sie jetzt einen kostenlosen Erstberatungstermin mit unserer Fachanwältin für Verkehrsrecht.
Es fällt schwer, bei einem Verkehrsunfall die Ruhe zu bewahren, doch es ist sehr wichtig, das Richtige zu tun. Womöglich scheint die Schuldfrage klar, vielleicht ist jedoch auch eine eigene Mithaftung gegeben.
Wie die Lage sich auch im Einzelnen darstellt, folgende Dinge sollten Sie wissen:
- Verständigen Sie in jedem Fall die Polizei. Oft ist zu einem späteren Zeitpunkt strittig, was zunächst noch klar auf der Hand lag. Auch empfiehlt es sich, umgehend ein sog. Gedächtnisprotokoll zu fertigen, damit Sie sich im Nachhinein noch an den genauen Ablauf erinnern können.
- Reden ist Silber, Schweigen ist Gold: Geben Sie keine Unfallschuld zu. Sollten Unklarheiten bestehen, so sollten Sie auch gegenüber der Polizei keine weiteren Angaben machen, sondern umgehend den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens verständigen.
- Sie als Geschädigter möchten so viel wie möglich ersetzt bekommen, die gegnerische Haftpflichtversicherung hingegen möchte so wenig wie möglich bezahlen - bei Letzterer sind speziell ausgebildete und geschulte Mitarbeiter mit der Schadenregulierung befasst.
Mit anderen Worten: Die Versicherung vertritt ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen. Deshalb ist Vorsicht geboten, egal wie verlockend und hilfreich deren Angebot zur Schadenregulierung zunächst klingen mag. - Oftmals reduzieren Haftpflichtversicherungen – trotz eindeutiger Haftungslage – Ihre Ansprüche mit pauschalen Ausführungen. Auch hier sollten Sie jemanden an Ihrer Seite wissen, dem die aktuelle Rechtslage bekannt ist, um die Argumentation der gegnerischen Versicherung entkräften und so für Sie die maximale Unfallschadenregulierung erzielen zu können.
- Vom Grundsatz her müssen Sie als Geschädigter am Ende so gestellt sein, als hätte der Unfall nicht stattgefunden, d. h. nicht nur der unmittelbare Sach- und Personenschaden (Schmerzensgeld) ist zu ersetzen, sondern auch sämtliche Folgeschäden, wie entgangener Verdienst/Gewinn oder vermehrte Aufwendungen.
- Und zu guter Letzt:
Hat der Unfallgegner den Unfall verursacht, so ist dessen Haftpflichtversicherung zur Übernahme der Rechtsanwaltskosten verpflichtet.
Wir besuchen regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen und studieren einschlägige Fachliteratur, um auf dem neuesten Stand zu sein und Ihnen bestmöglich mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine E-Mail, wir melden uns dann umgehend bei Ihnen. Besprechungen in unserem Büro machen wir auch kurzfristig für Sie möglich, erforderlichenfalls auch außerhalb der Sprechzeiten.
Gut zu wissen: Das Erstberatungsgespräch in Verkehrsunfallsachen ist für Sie in jedem Fall kostenlos.