Stornierung von Flugtickets wirksam ausgeschlossen

25.04.2018

Voller Freude bereitet man sich auf seinen Urlaub vor und bucht teilweise viele Monate im Voraus die Flüge. Da im Leben jedoch nicht alles vorhersehbar ist, kommt kurz vor Reisebeginn doch noch etwas dazwischen, z. B. eine Erkrankung. Der geplante Urlaub kann nicht angetreten werden, sodass man die gebuchten Flüge stornieren muss und als Trost der Erstattung des Flugpreises entgegen sieht. Dem hat jetzt eine Fluggesellschaft mittels ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Riegel vorgeschoben. In den Bedingungen heißt es auszugsweise:

 "Die Stornierung der Tickets ist nicht möglich. Die nicht verbrauchten Steuern und Gebühren sind erstattbar. Der internationale/nationale Zuschlag ist nicht erstattbar."

Diese Klausel ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs wirksam und der Kunde muss den nahezu vollständigen Flugpreis bezahlen, da eine unangemessene Benachteiligung des Kunden nicht vorliegt. Bei einer Flugreise fallen fast ausschließlich Fixkosten an, die unabhängig vom Reiseantritt eines Passagiers entstehen, und nur bei einer Überbuchung durch die Fluggesellschaft die aufgewandte Arbeitskraft anderweitig verwendet werden kann. Außerdem habe der Kunde die Möglichkeit, zu einem höheren Preis eine flexible Buchung zu erhalten oder sogar eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

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