Handels- und Gesellschaftsrecht
In diesem Kerngebiet unserer Kanzlei beraten überwiegend mittelständische nationale Unternehmen, Gesellschafter und Organe der Gesellschaft in sämtlichen handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen von der Gründung, bei strukturellen Maßnahmen bis zur Veräußerung oder im Krisenfall.
Speziell im Handelsrecht beraten wir Sie bei allen handelsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere bei dem Recht der Handelsgesellschaften und der stillen Gesellschaften, bei Handelsgeschäften und im Handelsvertreterrecht.
Unser Leistungsspektrum im Handelsrecht umfasst insbesondere folgende Bereiche:
- Vertragsgestaltung (Erstellung und Prüfung von Dienst- und Werkverträgen)
- Prüfung, Durchsetzung und Abwehr von Forderungen
- Beratung im Bereich Handelsvertreterrecht
- Besonderheiten im Bereich E-Commerce
- Erstellung, Prüfung und Aktualisierung von allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Prüfung und Erstellung von Geheimhaltungsvereinbarungen
- Betreuung während des Prozesses der Leistungserbringung und Rechtsberatung bei Leistungsstörung
- Ausgleichsansprüche und Provisionen
- Produkthaftungs- und Schadensrecht
- Durchsetzung und Abwehr von Wettbewerbsverboten
Im Gesellschaftsrecht beraten wir Sie unter anderem bei der Gründung von Kapitalgesellschaften wie der Aktiengesellschaft, der GmbH, der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der Kommanditgesellschaft, der GmbH & Co. KG, und betreuen Sie bei allen damit im Zusammenhang stehenden Fragestellungen.
Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten zählen wir insbesondere:
- Beratung bei der Wahl der Gesellschaftsform
- Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung und Haftungsfragen in der Gründungsphase
- Erstellung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen
- Erstellung von Geschäftsführerarbeitsverträgen
- Unternehmensgründung und Unternehmensführung
- Beratung bei der Gründung von Familiengesellschaften
- Rechtliche Gestaltung – Rechtsberatung zu Organhaftungsfragen
- Geschäftsführeranstellungsverträge
- Vorbereitung und Beratung bei Gesellschafterversammlungen
- Gesellschaftsrechtliche Strukturmaßnahmen (Gründungen, Umwandlungen, Kapitalerhöhungen)
- Restrukturierung
- Liquidation
- Unternehmensnachfolgeregelungen (einschließlich Testamente)
Selbstverständlich umfasst unser Tätigkeitsspektrum auch die individuelle Beratung, Vertragsgestaltung, Verhandlungsführung, die außergerichtliche Interessenvertretung sowie die Vertretung vor Gerichten und Schiedsgerichten.
Sie benötigen im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrecht kompetente Beratung? Sprechen Sie uns an – unsere Spezialisten stehen Ihnen gerne zur Verfügung.