Bau- und Architektenrecht
Der Volksmund sagt: „Schaffe, schaffe, Häusle baue.“
Doch von der Idee bis zur Beendigung des Bauvorhabens können viele Schwierigkeiten auftreten und das Bauvorhaben für die Beteiligten schnell zu einem Albtraum werden.
Dies ergibt sich zum einem aus den vielen Beteiligten, so u. a.:
- der Häuslebauer
- der Bauträger
- der Architekt
- die Handwerker
- die Nachbarschaft.
Ferner aufgrund der Vielzahl an rechtlichen Vorschriften aus den unterschiedlichsten Bereichen (BGB, VOB, HOAI, MaBV, BauFoSiG uvm.), die es zu beachten gilt.
Hinzu kommen schwer verständliche Vertragsklauseln, Mängel und Probleme bei der Gewährleistung, Vergütungsansprüche, Haftungsfragen sowie die zu berücksichtigenden Belange der Nachbarschaft – all das bietet erhebliches Konfliktpotential.
Wir unterstützen Sie u. a. bei der Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens bis hin zu Abwicklung eines Prozesses.
Kontaktieren Sie uns gerne per Telefon oder per E-Mail und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin, so dass wir mit Ihnen die weiteren Schritte in einem persönlichen Gespräch erörtern können. Unsere Spezialisten stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.