Bank- und Kapitalmarktrecht
Wir sind in allen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Zu unseren Klienten gehören private Anleger und institutionelle Anleger, wie Banken und andere Finanzdienstleistungsunternehmen.
Wir gewährleisten eine hohe Kompetenz im Bereich des Bank- und Kapitalanlagerechts. Durch unsere langjährige Erfahrung haben wir fundierte Kenntnisse der Kapitalmärkte und ihrer Gesetzmäßigkeiten erworben.
Herr Rechtsanwalt Norbert Horn ist seit 2009 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Für institutionelle Kapitalanleger bieten wir Dienstleistungen an insbesondere in den Bereichen:
- Beratung im Vorfeld bei der Konzeption des Anlageprodukts
- Rechtliche Begleitung bei der Emission, der Vermarktung und Vertrieb
- Beratung bei Zulassungsvoraussetzungen
- Rechtliche Begleitung Gründung von Niederlassungen, Zweigstellen
- Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen
- Inkasso
Für private Kapitalanleger bieten wir Dienstleistungen an insbesondere in den Bereichen:
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Bearbeitungs- und sonstige Gebühren
- Widerruf von Darlehens- und sonstigen Verträgen
- Schadensersatzansprüche
wegen
- fehlerhafter Anlageberatung (insbesondere Zertifikate),
- Ansprüche aus fehlerhafter Vermögensverwaltung,
- Ausführung von Wertpapiergeschäften ohne ausreichende Risikoaufklärung
- fehlerhafter Kapitalmarktinformationen
(z.B. Ad-hoc-Meldungen, Prospekte, Bilanzen), - Ansprüche aus finanzierten und auch nicht finanzierten Immobilienfonds, Schiffsbeteiligungen und Medienfonds und anderen geschlossenen Fonds,
- Ansprüche aus atypisch stillen Beteiligungen und Kommanditbeteiligungen
- Ansprüche aus Genussrechtsbeteiligungen