Widerrufsrecht bei Ihrem Autokredit

- Rückgabemöglichkeit für Ihr vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug -

Die Finanzierung von PKW ist in den vergangenen Jahren bei Verbrauchern immer beliebter geworden. Um den Bedürfnissen der Kunden gerecht zu werden, vergeben viele Autokonzerne Darlehen zur Finanzierung eines Autokaufs oft durch die hauseigene Bank.

Aufgrund der hohen Anforderungen an Verbraucherdarlehen, bringen diese Autokredite erhebliche Risiken für die Banken mit sich. Die Banken sind nämlich verpflichtet, den Verbraucher umfassend zu informieren und ihn beispielsweise unmissverständlich und deutlich auf sein 14-tägiges Widerrufsrecht hinzuweisen. Geschieht dies fehlerhaft, unvollständig oder sogar überhaupt nicht, beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen, mit der Folge, dass der Verbraucher ein sogenanntes „ewiges Widerrufsrecht“ hat.

Wird der Widerruf wirksam erklärt, sind die vom Verbraucher geleisteten Raten und eine eventuell geleistete Anzahlung von der Bank zurück zu gewähren. Der Verbraucher muss das Fahrzeug an die Bank zurückgeben und muss den Autokredit nicht weiter bedienen.

Aufgrund der Rückgabemöglichkeit der finanzierten Fahrzeuge, könnte der Widerruf von Verträgen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen auch für die Verbraucher interessant sein, deren PKW vom bereits durch die Medien bekannt gewordenen Abgasskandal betroffen ist.

Betroffen sind insbesondere Verträge, die ab dem 11.06.2010 mit der VW-Bank und ihrer Zweigstellen abgeschlossen wurden.

Haben Sie Ihren Autokauf ebenfalls finanziert und sind sich nicht sicher, ob Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden?

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