Bundestag kippt „ewiges“ Widerrufsrecht

Mit Ablauf des 21. Juni 2016 ist das Recht zum Widerruf von Darlehensverträgen erloschen.

Bisher:
Verbraucher können bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung ihre Darlehensverträge jederzeit widerrufen, egal wie lange der Darlehensvertrag bereits besteht. Dabei können im Ergebnis neben erheblichen Rückzahlungsansprüchen oftmals neue Darlehensverträge mit deutlich günstigeren Konditionen abgeschlossen werden.

Neu:
Der Bundestag hat das sogenannte „Gesetz für Rechtssicherheit“ beschlossen. Für Darlehensverträge, die zwischen 2002 und 2010 geschlossen wurden, gilt nun: Verbraucher haben nur noch bis 21. Juni 2016 Zeit, ihr Recht zum Widerruf geltend zu machen.
Das bestehende sogenannte „ewige“ Widerrufsrecht wurde vom Bundestag gekippt.

Folge:
Der Verbraucher sollte seine Darlehensverträge, vor allem die, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden, auf ihre Widerrufsmöglichkeit überprüfen lassen. Ab dem 22. Juni 2016 ist ein Widerruf nicht mehr möglich.

Wichtig:
Widerrufen Sie nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung, denn bereits mit der Widerrufsbelehrung sind weitreichende Rechtsfolgen verbunden. Vor allem mit der Begründung der Widerrufserklärung kann der Verbraucher Rechtsnachteile erleiden, die im Extremfall dazu führen können, dass er keine Ansprüche mehr hat.

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